Entgegen der bisherigen Weisung durch das Staatliche Schulamt gilt ab sofort (09.11.2020, 10:08 Uhr) die Weisung von Herrn Landrat Quilling: Wie auch bei Quarantäne verkürzt ein negatives Testergebnis nicht die Dauer des Betretungsverbots bzw. des Distanzunterrichts.

Im Kreis Offenbach gelten (Stand 2.11.2020) folgende Änderungen der bisherigen Verfahrensweise zu Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Sie ersetzen die bisherigen Szenarien 1 und 2:

Informationsschreiben-an-die-Schulen-ab-Sek.St_.-1-Stand-02.11.20-1

Weiterhin informiert der Kreis Offenbach über folgenden Klarstellungen:

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